Stellenplan

Eine qualitativ gute Betreuung und Förderung der Kinder ist ein wichtiges Ziel einer Kindertagesstätte oder eines schulergänzenden Betreuungsangebots. Die Rahmenbedingungen sowie die pädagogische Konzeption sind wegweisend für eine vielfältige Teamzusammensetzung (z.B. Ausbildung, Erfahrung, Alter, Gender).

Mindeststandard

Der Stellenplan berücksichtigt strukturelle Bedingungen wie Öffnungszeiten, wöchentliche Soll-Arbeitszeit, gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, Feiertage, Ferien (vertragliche oder gesetzliche Ferienansprüche) sowie Abwesenheiten des Personals.

Für die Stellenplanberechnung sind folgende Aspekte einzubeziehen:

  • Die personellen Ressourcen für die unmittelbare Betreuungsarbeit sind aufgrund der konzeptionellen und pädagogischen Ausführungen festzulegen.
  • Ferien-, Weiterbildungs- und Krankheitsabwesenheiten sind in der Stellenplankalkulation zu berücksichtigen.
  • Zusätzliche Stellenprozente sind einzuberechnen für die Leitung des Betreuungsangebots sowie für Administration, Reinigung und Küche (falls das Betreuungspersonal für diese Tätigkeiten zuständig ist).

Nachweis: Personalblatt Betreuung mit Angabe der Stellenprozente und des beruflichen Abschlusses

Erläuterungen

Umsetzung des pädagogischen Konzepts
Es ist zu beachten, dass die errechnete Stellendotation die Mindestanforderungen an die Betreuung der Kinder beinhaltet ohne die spezifischen pädagogischen Konzepte der jeweiligen Kindertagesstätte zu berücksichtigen. Wenn z. B. ein pädagogisches Konzept auf die individuelle Förderung des Kindes fokussiert, muss sich dies in der Stellenplandotation spiegeln.

Kochen/Hauswirtschaft/Reinigung
Die Stellendotation muss ebenfalls nach oben korrigiert werden, wenn das Betreuungspersonal hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Reinigungsarbeiten oder Einkaufen ausführt.

Wenn diese Aufgaben nicht zur Stellenbeschreibung des Betreuungspersonals gehören, sind dafür zusätzliche Stellenprozente vorzusehen. Als Orientierungshilfe kann auf die Lohn- und Anstellungsempfehlungen von kibesuisse aus dem Jahr 2016 zurückgegriffen werden. Diese geben den Personalaufwand für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie folgt an:

Anzahl Kinder

Stellenprozente

bis 20

35

21 bis 40

50

ab 41

60

Empfehlungen

Sowohl die Anzahl der Betreuungspersonen als auch deren fachliche Qualifikation beeinflussen die Betreuungsqualität massgeblich.

Aus- und Weiterbildung des ausgebildeten Personals
Um das Betreuungspersonal langfristig für die Herausforderungen an die Kinderbetreuung fit zu halten, sind regelmässige Aus- und Weiterbbildungen in der Personalförderung vorzusehen. Kibesuisse bietet eine Vielzahl an praxisnahen ein- oder mehrtägigen Angeboten an. Die pädagogische Hochschule St.Gallen hat in den letzten Jahren ebenfalls verschiedene Ausbildungsmodule mit Schwerpunkt Sprachentwicklung aufgebaut und bietet diese nahe am Betreuungsalltag an.

Spezifische säuglingspädagogische Weiterbildung
Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsaufgaben eines Säuglings oder eines Kleinkindes zu erkennen und situationsgerecht darauf zu reagieren, erfordern neben der nötigen Sensibilität und Aufmerksamkeit ein vertieftes Fachwissen im Bereich der Säuglings- und Kleinkindpädagogik. Daher empfiehlt das Amt für Soziales grundsätzlich, dass in diesem Bereich wenigstens eine der Fachpersonen mit anerkannter Ausbildung über eine entsprechende Weiterbildung verfügt.

HF Kindererziehung
Für die langfristige Laufbahnplanung von jungen Absolventinnen und Absolventen der Berufslehre Fachperson Betreuung empfiehlt sich die Prüfung eines Studiums als HF Kindererzieherin oder Sozialpädagogik. Mit einem Abschluss auf der tertiären Stufe eröffnet sich eine Vielzahl von beruflichen Möglichkeiten.