Leitung

Der Aufgabenkatalog einer Kita-Leitung ist vielseitig und anspruchsvoll. Er umfasst Personalführung, Elternarbeit, Entwicklung und Pflege einer anregenden und tragfähigen Atmosphäre, pädagogische Fragestellungen, konzeptionelle Arbeiten, Qualitätssicherung sowie administrative und betriebswirtschaftliche Aufgaben. Zudem nehmen Kita-Leitungen eine anspruchsvolle Schnittstellenfunktion zwischen Kindern, Eltern, Personal, Trägerschaft, Fachstellen und Behörden ein. Die vielseitigen Führungsaufgaben erfordern neben einer entsprechenden Qualifikation genügend zeitliche Ressourcen.

Mindeststandards

Die Leitung verfügt neben einer anerkannten Ausbildung im Bereich Kindertages­stätten gemäss Anhang über eine - je nach Aufgabenbereich - angemessene Führungsweiterbildung oder die Bereitschaft, eine solche zu absolvieren. Zudem muss sie wenigstens zwei Jahre fachspezifische Berufserfahrung vor­weisen. Die aktuellen Strafregisterauszüge (Privat- und Sonderprivatauszug), ein tabellari­scher Lebenslauf und Angaben zur Leitungsfunktion sind ebenfalls einzureichen.

Nachweis

  • Personalblatt Leitung (Formular unter Downloads)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Ausbildung (Fähigkeitsausweis, Diplom usw.)
  • wenigstens zwei Jahre Berufserfahrung im Kinderbetreuungsbereich
  • Arbeitszeugnisse der letzten zwei Arbeitsstellen
  • Diplom oder Anmeldung Führungsweiterbildung (je nach Aufgabenbereich)

Erläuterungen

Führungsausbildung
Neben der fachlichen Ausbildung ist für die Leitung jeder Kindertagesstätte eine Führungsausbildung mit wenigstens dem Level Teamleitung erforderlich. Weiterbildungen, die modular aufgebaut sind und auf Führungspersonen von Kindertagesstätten mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen zugeschnitten sind, bieten das Bildungszentrum Kinderbetreuung und das Marie Meierhofer Institut an. Das Amt für Soziales anerkennt auch Führungsausbildungen, die sich nicht ausdrücklich auf den Kitabereich beziehen. Die Ausbildung sollte jedoch folgende Inhalte abdecken: Entwicklung eines Führungsverständnisses, kommunikative und soziale Kompetenzen, Kenntnisse von Teamentwicklung und - dynamik, Konzepterarbeitung und Qualitätssicherung sowie Managementkenntnisse in Betriebs- und Projektführung. Das Amt für Soziales bietet in Bezug auf die Wahl einer geeigneten Führungsausbildung Beratung an.

Stellenumfang für Führungsaufgaben
Bei der Bemessung des Umfangs des Leitungspensums der Kita-Leitung ist neben dem Tagesgeschäft genügend Zeit zur Erledigung von Führungsaufgaben, die sogenannte mittelbare Arbeit, einzuberechnen. Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:

  • Angebotsstruktur (Anzahl Standorte, Zielgruppe, Anzahl Gruppen und Kinder usw.)
  • Ausgestaltung der Elternarbeit
  • fachliche und personelle Führung der Mitarbeitenden
  • Ausbildungs- und Anleitungsverantwortung für Lernende sowie Praktikantinnen und Praktikanten
  • administrative Arbeiten
  • Konzeptarbeiten
  • Ausführung von Aufträgen der Trägerschaft usw.

Empfehlungen

Bemessung von Stellenprozenten für Leitungsaufgaben
Als Orientierungsgrösse für die Bemessung eines Leitungspensums können die ab dem Jahr 2016 von kibesuisse erstellten Lohn- und Anstellungsempfehlungen herbeigezogen werden. Diese sehen folgende Berechnung vor:

Anzahl Plätze

Stellenprozente
mit administrativer Unterstützung

Stellenprozente
ohne administrative Unterstützung

bis 18

25

35

19 bis 36

35

50

ab 37 Plätze

40

60
und mehr

 

Insgesamt sollte eine Kitaleitung (einschliesslich Stellenprozente für Betreuungsaufgaben) ein Pensum von wenigstens 50 Stellenprozenten erfüllen. Je grösser die Einrichtung ist, desto mehr Präsenz wird seitens der Kitaleitung benötigt.