Bewilligung

Kindertagesstätten benötigen für den Betrieb ihres Angebots eine Bewilligung. Das Bewilligungsverfahren ist die erste Phase der staatlichen Aufsicht. Mit der Betriebsbewilligung wird einer Trägerschaft und einer Leitung die Berechtigung erteilt, in ihrer Kindertagesstätte eine bestimmte Anzahl von Kindern zu betreuen. Um eine Betriebsbewilligung zu erhalten, sind verschiedene Bewilligungsvoraussetzungen in betrieblichen, pädagogischen, personellen und finanziellen Belangen zu erfüllen.