Personalbedarf

Eine qualitativ gute Betreuung und Förderung der Kinder ist ein wichtiges Ziel einer Kindertagesstätte oder eines schulergänzenden Betreuungsangebots. Die Rahmenbedingungen sowie die pädagogische Konzeption sind wegweisend für eine vielfältige Teamzusammensetzung (z.B. Ausbildung, Erfahrung, Alter, Gender).

Mindeststandards

Der effektive Personalbedarf wird aus der Kombination von Stellenplan und Betreuungsschlüssel ermittelt und gilt als Mindeststandard. Dafür stellt das Amt für Soziales einen Stellenplanrechner zur Verfügung. In diesem sind alle oben aufgeführten Aspekte berücksichtigt. Zusätzlich ist berücksichtigt, dass

  • wenigstens 60 Prozent der erforderlichen Betreuungsleistung von anerkannt ausgebildetem Personal erbracht wird;
  • aufgrund einer geringeren Belegung zu Beginn und am Ende der Öffnungszeit je Tag bis zu 20 Prozent der gesamten Öffnungszeit als Randstunden berücksichtigt werden können.

Nachweis: Stellenplanberechnung

Erläuterungen

Stellenplanrechner
Der Stellenplanrechner ist so aufgebaut, dass er den nötigen Personalbedarf je Jahr berechnet. Die in der Zeile 46 errechnete Stellendotation gilt, wenn die unmittelbare pädagogische Leistung ausschliesslich durch anerkannt ausgebildetes Personal erbracht wird. Die auf die anerkannt ausgebildeten und nicht anerkannt ausgebildeten Personen heruntergebrochenen Mindestanforderungen (Zeile 47 und 48) berücksichtigen das Verhältnis von anerkanntem (60 Prozent) und nicht anerkanntem Personal (40 Prozent) und berechnet gleichzeitig, dass das nicht anerkannt ausgebildete Personal pro Betreuungsperson weniger Kinder betreuen darf als anerkannt ausgebildetes Personal.

Das Amt für Soziales hat drei Altersgruppen mit unterschiedlichem Betreuungsaufwand festgelegt. Kinder mit Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten sind den Säuglingen zuzurechnen, wenn die Art der Behinderung oder Auffälligkeit aufgrund der Erstgespräche mit den Eltern auf einen höheren Betreuungsaufwand hindeuten.

Mittelbare Arbeit
Die berechnete Stellendotation bildet ausschliesslich die unmittelbar zu leistende Betreuungsarbeit ab. Mittelbare Arbeiten des Betreuungspersonals, wie z.B. Elterngespräche (Vor- und Nachbereitung, Durchführung), Ausbildungsbegleitung von Lernenden, Sitzungen und Austauschgefässe u.a.m. können im Stellenplanrechner je nach Aufwand in der einzelnen Kindertagesstätte in der Zelle 26 eingefügt werden.