Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten und ihre Ausgestaltung sollen den Kindern ermöglichen, sich wohlzufühlen, ihr Bedürfnis nach Aktivität oder Rückzug und Ruhe zu befriedigen sowie ihre altersentsprechenden Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Eine sorgfältige Raumgestaltung, welche die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt und gleichzeitig Lernanregungen und eine Wohlfühl-Atmosphäre schafft, fördert die Lernprozesse der Kinder.

Mindeststandards

Der Mindeststandard zu den Räumlichkeiten stellt sicher, dass das einzelne Kind in der Kindertagesstätte genügend Raum zum Spielen hat und sich seinen Bedürfnissen entsprechend bewegen kann.

Je Kind muss eine Nettospielfläche von wenigstens 5 m2 vorhanden sein. Die gesamte Nettospielfläche bestimmt, wie viele Kinder höchstens betreut werden können. Das Raumangebot bietet wenigstens zwei Räume. In einer Kindertagesstätte kann wenigstens ein Raum auch als Schlafraum (je nach Anzahl der betreuten Kleinkinder wird eine ausschliessliche Nutzung zum Schlafen nötig), in einem Angebot für Schulkinder ein Raum für Hausaufgaben genutzt werden. Für die Führung eines Betreuungsangebots ist eine brandschutztechnische Betriebsbewilligung der Gebäudeversicherung Kanton St.Gallen, Abteilung Brandschutz, notwendig.

Nachweis:

  • Grundrissplan mit Angabe der Quadratmeter und der Nutzung
  • brandschutztechnische Betriebsbewilligung (muss dem Amt für Soziales vor Erteilung der Betriebsbewilligung vorliegen)

Erläuterungen

Ausgestaltung der Räumlichkeiten

Als Nettospielfläche können alle Spiel- und Gruppenräume angerechnet werden. Nicht als Nettospielfläche gelten Hauswirtschaftsräume, Küche, Garderobe, Korridore (sehr grosszügige Korridore werden im Einzelfall hälftig angerechnet) und die Schlafräume für die Säuglinge.

Die Räumlichkeiten sind kindes- und altersgerecht eingerichtet und lassen Folgendes zu:

  • selbständiges Fortbewegen;
  • aktives Bewegen;
  • Rückzugsmöglichkeiten;
  • Gruppenaktivitäten;
  • Sinneserfahrungen;
  • Experimentieren und Forschen;
  • sich begegnen;
  • Mitgestaltungsmöglichkeiten;
  • Ruhe- und Schlafphasen.

Den Säuglingen steht zusätzlich zur Nettospielfläche ein separater Schlafraum zur Verfügung. Damit kann den individuellen Schlafbedürfnissen der Säuglinge Rechnung getragen werden. Je nach Grösse des Schlafraums und Anzahl der Säuglinge kann dieser multifunktional genutzt werden und wird dann der Nettospielfläche zugeordnet. Für die Entwicklung der Kinder ist es wichtig, Erfahrungen sammeln und die Welt entdecken zu können, ohne dass Erwachsene zu sehr eingreifen. Daher ist eine gute Übersicht über das Geschehen zu gewährleisten. So kann Unfällen und Verletzungen vorgebeugt werden, ohne dass die Bewegungsfreiheit der Kinder zu stark eingeschränkt wird. Kinder können sich hindernisfrei durch die Kita bewegen und haben selbständig Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten.

Um dies zu gewährleisten ist es sinnvoll, folgende Aspekte bei der Raumplanung und der Entwicklung des Nutzungskonzepts miteinzubeziehen:

  • Je Stockwerk/Kindergruppe gibt es ausreichend Toiletten und Lavabos. Eine Nutzung auf Kinderhöhe wird gewährleistet. Je Kindertagesstätte gibt es eine Dusche oder Badewanne.
  • Der Wickelbereich berücksichtigt folgende Aspekte: Intimsphäre der Kinder; selbständig begehbar; Sicherheit der Kinder; gut belüftbar; Hygiene (Wasser vor Ort).
  • Fenster im Blickfeld der Kinder

Folgende Sicherheitsvorkehrungen werden umgesetzt:

  • Geländer und Brüstungen (Absturzsicherungen); im Grundsatz mind. 1.00 m (bei vorgelagerter und tieferliegender Aufstiegsmöglichkeit die Bestimmungen des bfu beachten)
  • abschliessbare Fenstergriffe
  • rutschfeste Bodenbeläge (Hygiene und Reinigung beachten)
  • Steckdosenabdeckungen
  • Treppensicherungen
  • verglaste Fensterbrüstungen mit VSG-Gläsern (Verbundsicherheitsglas)

Prüfung der Räumlichkeiten

  1. Die Trägerschaft erstellt konzeptionelle Grundlagen und definiert die Raumnutzung.
  2. Die Trägerschaft reicht den Grundrissplan mit Angaben zur Quadratmeterzahl und zur Nutzung ein.
  3. Prüfung der Räumlichkeiten durch das Amt für Soziales und der Gebäudeversicherung Kanton St.Gallen, Abteilung Brandschutz.
  4. Bestätigung der grundsätzlichen Eignung der Räumlichkeiten durch das Amt für Soziales.

Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags muss im Rahmen eines Augenscheins eine Prüfung der Räumlichkeiten zusammen mit dem Amt für Soziales und der Gebäudeversicherung Kanton St.Gallen, Abteilung Brandschutz, erfolgen. Damit die Initiantinnen und Initianten einer Kindertagesstätte und das Amt für Soziales die Eignung der Räumlichkeiten bezogen auf das gewählte Konzept einschätzen können, müssen zudem bereits konzeptionelle Grundlagen für den Betrieb vorliegen.

Brandschutztechnische Betriebsbewilligung
Eine brandschutztechnische Betriebsbewilligung weist nach, dass alle Anforderungen bezüglich des Feuerschutzes erfüllt sind. Allenfalls müssen dafür bauliche Massnahmen vorgenommen werden, die Kosten verursachen. Daher ist es wichtig, frühzeitig mit der Gebäudeversicherung Kanton St.Gallen, Abteilung Brandschutz, Kontakt aufzunehmen.

Das Amt für Soziales kann erst nach Erteilung der brandschutztechnischen Betriebsbewilligung eine definitive Betriebsbewilligung ausstellen.

Umnutzungsbewilligung
Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist eine gewerbliche Nutzung einer Liegenschaft/Wohnung und benötigt deshalb eine Umnutzungsbewilligung. Diese wird zusammen mit einem Baugesuch, das die baulichen Massnahmen im brandschutztechnischen Bereich abbildet, eingereicht. Wie diese beantragt wird, kann bei der zuständigen kommunalen Baubehörde abgeklärt werden. Das Vorgehen wird auch bei einem Augenschein der Liegenschaft/Wohnung von der zuständigen Sachverständigen bzw. vom zuständigen Sachverständigen der Gebäudeversicherung Kanton St.Gallen, Abteilung Brandschutz, dargelegt.

Neubauten
Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten ist das Behindertengleichstellungsgesetz zu berücksichtigen.

Lebensmittelhygiene
Kindertagesstätten unterliegen dem Lebensmittelgesetz, unabhängig davon, ob sie für die Kinder kochen oder ob das Essen geliefert wird. Sie werden deshalb von den Gesundheitsbehörden regelmässig kontrolliert. Aufgrund der Meldepflicht ist es ratsam, schon frühzeitig mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin Kontakt aufzunehmen

Empfehlungen

Beschaffenheit der Räumlichkeiten
Die Räume verfügen über ausreichend Tageslicht (für Haupträume Fensterglasanteil wenigstens 10 Prozent der Bodenfläche), sind belüftbar (mechanische Lüftung bei gefangenen Räumen) und verfügen über eine gute Raumakustik (keine hallenden Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Nachhallzeiten mit schallschluckenden Elementen reduzieren).

Mehrere Spielräume
Um Raum für Rückzug und Ruhephasen bieten zu können, werden mehrere Spielräume anstelle von nur einem grossen Raum empfohlen.

Aussenraum
Ein vielfältiger und direkt an die Kita angrenzender Garten mit Gestaltungselementen wie Bäumen, Sträuchern, Wegen, Sandkasten oder anderen Spielgeräten ermöglicht einen abwechslungsreichen Kita-Alltag ohne lange Wege. Die Zeitgestaltung ist damit flexibler. Den Kindern können mehr Mitbestimmungs- und Partizipationsmöglichkeiten gewährt werden.

Abstellraum für Spielmaterial, Kinderwagen und Fahrzeuge
Ein Abstellraum ermöglicht der Kita und den Eltern eine einfache Organisation des Materials.

Waschmaschine und Tumbler
In einer Kita fällt viel Wäsche an. Eine Waschmaschine vor Ort ermöglicht eine regelmässige Reinigung von Haushalts- und allgemeiner Kinderwäsche (Frottierwäsche, Lätze usw.).

Teambüro/Sitzungszimmer
Absprachen können in einer ruhigen Atmosphäre in Abwesenheit der Kinder getätigt werden. Administrative Aufgaben können konzentriert erledigt werden. Für Gespräche mit Eltern wird eine angemessene Gesprächssituation hergestellt.

Pausenraum/Garderobe Personal/separate Personaltoilette
Ein Rückzugsort für Pausen fördert die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden und gewährt eine sichere Aufbewahrung ihrer persönlichen Gegenstände und Arbeitskleider. Eine separate Toilette mit Lavabo für Personal und Besucher begünstigt eine angemessene Umsetzung des Hygienekonzepts.

Vorfahrt/Parkplatz
Den Eltern stehen für das Bringen und Holen der Kinder Parkplätze zur Verfügung, die sicheres Manövrieren erlauben. Dem Kitapersonal stehen Parkplätze, Abstellplätze für Roller oder Fahrräder zur Verfügung.

Langfristiger Mietvertrag
Für eine nachhaltige Verfügbarkeit des Kitaangebots ist ein langfristiges Mietverhältnis wichtig.

Unterstützung durch die Gemeinde
Um geeignete zentrale Räumlichkeiten zu finden, empfiehlt sich das Gespräch mit der Standortgemeinde.