Sicherheits- und Notfallkonzept

Für eine gesunde Entwicklung benötigen Kinder Fürsorge, Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen. Es ist die Aufgabe ihrer Bezugspersonen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden und die entsprechenden Bedin­gungen dafür zu schaffen. Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagesstätte abschliessen, vertrauen zu Recht darauf, dass im Rahmen des Betreuungs- und Förderauftrags auch das Recht auf Un­versehrtheit des Kindes gewährleistet und das Kindeswohl geschützt wird.

Die Verhinderung heikler Situationen bzw. die Handlungsfähigkeit bei Eintreten einer solchen fordert von der Organisation eine vorgängige Auseinandersetzung mit möglichen Risiken, Notfällen, Krisen usw. Dabei han­delt es sich um einen Prozess, in welchem Haltungen und Verhalten reflektiert werden, der den Beteiligten bei unvorhersehbaren Situationen Orientierung bietet und das Vorgehen nach innen und aussen transparent macht. Eine Arbeitsgrundlage zum Vorgehen bei ausserordentlichen Ereignissen mit Angaben zu Präven­tion, Intervention und Evaluation dient der Gesamtorganisation und bietet Sicherheit sowie Verbindlichkeit beim Erkennen und bei der Bearbeitung.

Mindeststandards

Die Einrichtung verfügt über ein Sicherheits- und Notfallkonzept. Zudem verfügt sie über Grundlagen zur Prävention von sexuellen Übergriffen sowie physischer und psychischer Gewalt.

Die differenzierte Ausarbeitung des Sicherheits- und Notfallkonzepts ist nach Betriebsaufnahme weiterzu­entwickeln. Dabei sind die Themenbereiche präventiver und intervenierender Kindesschutz sowie das Vorgehen bei ausserordentlichen Ereignissen im Sinn eines Krisenmanagements in das Sicherheits- und Not­fallkonzept zu integrieren.

Nachweis: Sicherheits- und Notfallkonzept

Empfehlungen

Kinder machen Erfahrungen, die sie lehren, Gefahren einzuschätzen. Das Sicherheitskonzept soll deshalb Räume offen lassen, so dass die Kinder eigene Erfahrungen machen dürfen. Sie sollten jedoch so ausge­staltet werden, dass sie für die Kinder und das Team zu bewältigen sind.

Für die Ausstattung der Hausapotheke empfiehlt es sich, sich von einer Kinderärztin bzw. einem Kinderarzt beraten zu lassen.