Aufsichtsverständnis

Täglich engagieren sich viele Menschen dafür, in der Kita eine Betreuungsqualität zu gewährleisten, die sich förderlich auf die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung der Kinder auswirkt. Als Aufsichtsarbeit wird die Überprüfung verstanden, ob die Betreuungsqualität und das Wohl der betreuten Kinder in einer Kindertagesstätte sichergestellt sind.

Der Kanton St.Gallen hat ein Aufsichtsverständnis entwickelt, das auf einem entwicklungs- und prozessorientierten Zusammenwirken von verschiedenen Beteiligten wie Eltern, Kitaleitung, Trägerschaft und Behörden aufbaut. Diese Beteiligten stehen in unterschiedlicher Beziehung zum Kind und zur Kindertagesstätte und ermöglichen dadurch eine umfassende Wahrnehmung der Betreuungsqualität in einer Kindertagesstätte. Zudem unterscheiden sich die Verantwortlichkeiten der Personen gegenüber dem Kind: je vertrauter die Beziehung ist, desto grösser ist die Verantwortung. In der Regel verfügt die engste Vertrauensperson des Kindes über mehr Möglichkeiten, konkrete und griffige Massnahmen zugunsten des Kindes einzufordern und durchzusetzen. Der Kanton als Behörde nimmt in der Aufsicht eine übergeordnete Stellung ein.

Informationen

Individuelle Aufsicht
Die Eltern stellen sicher, dass Schutz, Förderung und Partizipation ihres Kindes in der Kindertagesstätte gewährleistet sind. Sie klären bei der Wahl der Kindertagesstätte ab, ob die Betreuungsform «Kindertagesstätte» generell und die gewählte Kindertagesstätte im Speziellen den individuellen Bedürfnissen ihres Kindes entsprechen. Zudem beobachten sie laufend das Wohlbefinden ihres Kindes und tauschen sich mit dem Betreuungspersonal oder der Leitung über Auffälligkeiten aus.

Fachspezifische Aufsicht (operative Führung, Kita-Leitung)
Die Kita-Leitung ist für die operative Führung der Kindertagesstätte verantwortlich. In dieser Funktion gewährleistet sie eine gezielte und fachlich fundierte Leistungserbringung auf Basis des Betriebs- und pädagogischen Konzepts. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden stellt sie die Betreuungsqualität und das Wohlergehen der Kinder sicher. Die Kita-Leitung ist verantwortlich für das frühzeitige Erkennen von Problemen sowie deren Bearbeitung. Sie informiert die Trägerschaft im Rahmen eines intern definierten Verfahrens über Ergebnisse, Fortschritte und Problemstellungen der Leistungserbringung im Allgemeinen sowie über besondere Vorkommnisse. Die Kita-Leitung informiert die Eltern über interne und externe Beschwerdemöglichkeiten und hält diese im Betriebskonzept oder im Betriebsreglement fest.

Interne Aufsicht (strategische Führung, Trägerschaft)
Die Gesamtverantwortung für die Kindertagesstätte liegt bei der Trägerschaft. Sie ist für die Sicherstellung der internen Aufsicht zuständig. Die interne Aufsicht hat den Auftrag zu prüfen, ob die Kita-Leitung das Betriebs- und pädagogische Konzept umsetzt und den Betrieb im Sinn der Trägerschaft führt. Konkret kontrolliert sie daher die Arbeit der Kita-Leitung in den Bereichen Betreuung, Betrieb, Personal und Finanzen. Die Trägerschaft erstattet dem Amt für Soziales alle zwei Jahre Bericht über die Ergebnisse der internen Aufsicht und über Problemstellungen im Allgemeinen. Beson­dere Vorkommnisse meldet die Trägerschaft dem Amt für Soziales zeitnah und unaufgefordert.

Behördliche Aufsicht (Amt für Soziales)
Die Abteilung Kinder und Jugend des Amtes für Soziales ist im Kanton St.Gallen zuständig für die Aufsicht bei Kindertagesstätten. Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde umfassen:

  • die Sicherstellung, dass die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden;
  • die Prüfung von Organisation, Konzeption, Ausrichtung und Selbstevaluation der Kindertagesstätte;
  • die Sicherstellung, dass die Verantwortung der Aufsichtsebenen «Interne Aufsicht» und «Kita-Leitung» geregelt ist.