Informationsaustausch

Schulsozialarbeitende sind aufgrund ihrer Beratungstätigkeit Träger verschiedenster Informationen zu Kindern und Jugendlichen. Gerade an den Schnittstellen zu Eltern, Fachpersonen der Schule und externen Fachstellen stellen sich im Umgang mit diesen Informationen verschiedenste Fragen:

  • Haben Kinder das Recht zu wissen, welche Informationen durch die Schulsozialarbeit festgehalten werden?

  • Müssen Eltern über Gespräche mit der Schulsozialarbeit und deren Inhalte informiert werden?

  • Können Lehrpersonen bei Schulsozialarbeitenden Informationen über Kinder und Jugendliche abfragen?

  • Was bringt eine Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht? 

Das Merkblatt «Grundlagen für einen geregelten Informationsaustausch in der Schulsozialarbeit» nimmt diese und weitere Fragestellungen auf. Ergänzend liegt eine Vorlage für eine Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht vor.