Bedarfsabklärung

Eine ausreichende Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist wichtig für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung einer Kindertagesstätte. Deshalb ist die Einschätzung des Bedarfs unter Einbezug von Gemeinde, Schule sowie vorhandenen Angeboten der familienergänzenden Betreuung unabdingbar.

Informationen

Finanzplanung und Kenntnisse der Bedarfssituation beeinflussen sich gegenseitig. Ein realistisches Bild der Bedarfssituation in der geplanten Standort- sowie den Nachbargemeinden bildet die Grundlage für das Entwicklungsbudget und die Planerfolgsrechnung. Nachfolgend sind einige Fragestellungen aufgeführt, die bei der Datenerhebung und -auswertung einbezogen werden sollten:

  • Bestehen andere Projektideen im betreffenden Einzugsgebiet?
  • Gibt es bereits Kindertagesstätten in der Gemeinde oder der näheren Umgebung?
    Planen diese allenfalls Platz- oder Angebotserweiterungen?
    Käme eine Zusammenarbeit in Frage?
    Gibt es Wartelisten?
  • Wie stehen die Standortgemeinde und die umliegenden Gemeinden zum Projekt?
  • Besteht die Möglichkeit, mit der Standortgemeinde und den Nachbargemeinden Leistungsvereinbarungen abzuschliessen?
  • Gibt es privatwirtschaftliche Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmenden Kita-Plätze planen?
    Besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit?
  • Wie viele Plätze werden angeboten?
    Zu welchem Preis?

Hinweise

BSV-Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach neunzehn Jahren (Stand 31. Januar 2022)

Insgesamt wurden in den 19 Jahren Laufzeit des Impulsprogramms 3‘768 Gesuche bewilligt. Davon betrafen 2’087 Kindertagesstätten, 1‘550 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 128 den Bereich der Tagesfamilien und die restlichen 3 Projekte mit Innovationscharakter. Bei den Kindertagesstätten und den Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wurde hauptsächlich die Schaffung von neuen Institutionen, teilweise aber auch die Erhöhung von bestehenden Angeboten unterstützt. Total wurden schweizweit 40’185 Plätze in der familienergänzenden Betreuung und 28’305 Plätze in der schulergänzenden Betreuung geschaffen. Im Kanton St.Gallen waren es: 180 Gesuche, 1'198 FEB-Plätze, 1'151 SEB-Plätze, Total geschaffener Plätze 2'349.

Familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot im Kanton St.Gallen

In den vergangenen fünf Jahren ist das familien- und schulergänzende Betreuungsangebot für null- bis zwölfjährige Kinder im Kanton St.Gallen um rund 1’700 auf gut 5’600 Vollzeitplätze gestiegen, was einem Zuwachs an Plätzen von 46 Prozent entspricht. Von diesen über 1'700 neu geschaffenen Plätzen entfallen knapp 1'100 auf den Schulbereich und rund 670 auf den Vorschulbereich.

Gemäss der Erhebung von INFRAS (Daten des Jahres 2021) nutzen 16,3 Prozent der Kinder im Vorschulalter und 15 Prozent der Kinder im Schulalter familien- oder schulergänzende Betreuungsangebote. Der Versorgungsgrad liegt bei 8 Prozent (Anzahl Plätze je wohnhaftes Kind) im Vorschulbereich und bei 7,9 Prozent im Schulbereich. Insgesamt nutzen im Kanton St.Gallen rund 11'400 Kinder ein Angebot in der familien- oder schulergänzenden Betreuung. Im Vergleich zum Jahr 2016 sind das rund 2'900 Kinder mehr, was einem Anstieg von 34 Prozent entspricht. Zwischen den Jahren 2016 und 2021 stieg die Anzahl betreute Kinder im Vorschulbereich um rund 1'200 Kinder (+38 Prozent). Im Schulbereich wurden im Jahr 2021 rund 1'600 Kinder mehr betreut (+34 Prozent). Daraus wird ersichtlich, dass St.Galler Eltern meist nur an einzelnen Tagen eine Betreuungslösung nachfragen. Deshalb sind für eine Vollbelegung von z.B. zehn Plätzen 20 bis 25 Betreuungsverträge notwendig.