Beratung
Das Amt für Soziales berät Projektinitiantinnen und Projektinitianten im Planungsprozess der Gründung einer Kindertagesstätte.

Informationen
Projektberatung
Nach dem Erstkontakt (telefonisch oder per E-Mail) findet in der Regel ein Erstgespräch im Amt für Soziales statt. Dabei werden die Mindestanforderungen für Kindertagesstätten erläutert und alle bewilligungsrelevanten Faktoren umfassend und auf das Projekt bezogen erläutert.
Für den Projektaufbau muss in der Regel wenigstens mit einem halben Jahr gerechnet werden. In dieser Zeit der Planung und der Konzeptarbeit informieren die Projektinitiantinnen und -initianten das Amt für Soziales regelmässig über den Stand der Dinge. Dies ermöglicht es den Fachspezialistinnen die spezifischen Fragestellungen zu erkennen und zusätzliche Hintergrundinformationen zu geben.
Räumlichkeiten
Neben der Projektberatung, in der es um organisatorische, strukturelle und fachliche Aspekte geht, ist oftmals zeitgleich die Frage nach den Räumlichkeiten/der Liegenschaft zu klären.
Aufgrund eines vorgängig eingereichten Grundrissplans mit Angaben zum Nutzungskonzept, führt das Amt für Soziales gemeinsam mit dem Amt für Feuerschutz einen Augenschein in der vorgesehenen Liegenschaft oder in den Räumlichkeiten durch. Das Amt für Soziales prüft die Nettospielfläche und die Eignung der Räume für eine Kindertagesstätte. Das Amt für Feuerschutz informiert über die notwendigen baulichen Massnahmen bezüglich Brandschutz und erklärt die brandschutztechnische Baueingabe.
Hinweise
Allgemeiner Kontakt
Amt für Soziales
Abteilung Kinder und Jugend
Fachbereich Aufsicht und Bewilligung von Kindertagesstätten
Spisergasse 41
9001 St.Gallen
058 229 12 22
kitas@sg.ch
