Kanton

Kinder im Alter von null bis vier Jahren im Kanton St.Gallen sind gesund und haben starke Eltern und Bezugspersonen, denen sie vertrauen und die sie begleiten. Sie sind gut betreut, wachsen in anregenden Umwelten mit vielfältigen Lerngelegenheiten auf, spielen mit anderen Kindern, entwickeln sich nach ihren eigenen Bedürfnissen und entfalten ihr Potential. Jedes Kind im Alter von null bis vier Jahren wird in der Gesellschaft als gleich wertvoll betrachtet. Es ist im Kanton St.Gallen mit seiner Familie willkommen und fühlt sich wohl. Die Rechte von Kindern im Alter von null bis vier Jahren, im Speziellen ihre Rechte auf ein sicheres Zuhause, wo sich jemand um sie kümmert, auf Spiel und Erholung, auf Schutz vor Gewalt, auf Kontakt zu beiden Elternteilen und auf gleiche, diskriminierungsfreie Behandlung sind anerkannt und gewährleistet.
An dieser Vision für Kinder und ihre Familien orientiert sich die Strategie Frühe Förderung des Kantons St.Gallen.
Zentrale Begriffe
Die frühe Kindheit bezeichnet die Lebensphase des Kindes, die im Mutterleib beginnt und mit Eintritt in den Kindergarten endet. Im Fokus stehen in der frühen Kindheit Kinder im Alter zwischen null und vier Jahren.
Die frühe Förderung unterstützt die Entwicklungsprozesse der Kinder ab Geburt bis zum Kindergarten und fördert die motorischen, sprachlichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes. Sie unterstützt Eltern und Erziehende darin, ein Umfeld zu schaffen, welches der physischen und psychischen Entwicklung des Kindes förderlich ist und trägt zur Chancengerechtigkeit hinsichtlich der Gesundheits- und Bildungschancen bei. Frühe Förderung umfasst verschiedene Massnahmen und Angebote, die im Rahmen der Unterstützung von Familien, der familienergänzenden Kinderbetreuung, der Entwicklung von familienfreundlichen Gemeinden, der Integrationsförderung, Gesundheitsförderung und Prävention sowie als Vorbereitung des Schuleintritts stattfinden.
Allgemeine Frühe Förderung
Sie richtet sich generell an alle Kinder von null bis vier Jahren sowie ihre Eltern und nahen Bezugspersonen. Sie will ein anregendes Entwicklungs- und Lernumfeld für alle Kinder erreichen, z.B. durch primärpräventive Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Eltern über die Ernährung eines Kindes oder durch genügend gut eingerichtete öffentliche Spielplätze.
Spezifische Frühe Förderung
Sie richtet sich fokussiert an bestimmte Gruppen von Kindern von null bis vier Jahren und deren Bezugspersonen mit dem Ziel, soziale Benachteiligungen oder Belastungen vorzubeugen. Sie fördert Kinder mit spezifischen Bedürfnissen und unterstützt ihre Eltern und nahen Bezugspersonen bei der Bereitstellung des auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichteten Entwicklungsumfelds (z.B. Sprachentwicklung über Spielförderung in Spielgruppen).
Darunter werden medizinisch indizierte sonder- und heilpädagogische Massnahmen verstanden: Leistungen der heilpädagogischen Frühförderung, der Logopädie, der Physio- und Ergotherapie, der Audiopädagogik sowie weiterer Therapieformen.
