Finanzielle Unterstützung

Für einige Projekte, Konzeptarbeiten und Entwicklungsschritte sind finanzielle Unterstützungen auf kantonaler Ebene aus verschiedenen Krediten möglich. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen unterstützt werden könnte oder welcher Unterstützungskanal passt, so nehmen Sie mit den verantwortlichen Personen Kontakt auf.

Kinder- und Jugendkredit

Gemeinden und Fachinstitutionen können für Projekte und Entwicklungen im Frühbereich Gesuche beim Kinder- und Jugendkredit einreichen. Die Richtlinien geben Auskunft über die Fördervoraussetzungen.

 

Kredit Familienzentren

Eingebettet in die Massnahmen der frühen Förderung werden im Kanton St.Gallen Familienzentren bis im Jahr 2024 gestärkt und gefördert. Mit dem Kredit Familienzentren können private Initiativen und Initiativen der Gemeinden zum Aufbau und zur Weiterentwicklung lokaler Familienzentren fachlich und finanziell gefördert werden. Die Richtlinien geben Auskunft über die Fördervoraussetzungen.

 

Integrationsförderkredit

Der kantonale Integrationsförderkredit ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten, die einen Beitrag zur Verbesserung des Zusammenlebens der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung im Kanton St.Gallen leisten. Mit dem Kredit können beispielsweise Projekte im Bereich Elternbildung unterstützt werden. Da eine funktionierende Verständigung zudem ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Zusammenlebens ist, werden auch Übersetzungen von Informationsmaterialien unterstützt, soweit diese nicht bereits vorhanden sind.

 

Finanzhilfen Bund

Beim Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen) stehen verschiedene Finanzhilfen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung zur Verfügung.

 

Bibliotheksförderung

In der Bibliotheksstrategie des Kantons St.Gallen sind zwei zentrale Leitsätze formuliert. Leitsatz 1: Bibliotheken sind mehr als Orte zur Nutzung und Ausleihe von Medien. Leitsatz 2: Durch Zusammenarbeit und Vernetzung steigt die Leistungsfähigkeit einzelner Bibliotheken sowie des gesamten Bibliothekswesens. Für die Finanzierung von Massnahmen und Projekten, die der Umsetzung der Bibliotheksstrategie und insbesondere der Erreichung der darin festgelegten Ziele dienen, können Kantonsbeiträge ausgerichtet werden.