Richtlinien

Für den Kinder- und Jugendkredit des Kantons St.Gallen hat das Amt für Soziales Richtlinien erlassen. Diese geben Auskunft über die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge. Grundsätzlich werden Projekte zu Gunsten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0 bis 25 Jahren gefördert, die ausserschulisch:

  • die Förderung der Lebenskompetenzen,
  • den Schutz der Kinder vor Gefahren,
  • die soziale und politische Beteiligung
  • oder die Stärkung der Kinderrechte oder deren Sensibilisierung fördern.

Innovative Kinder- und Jugendprojekte sowie kinder- und jugendfreundliche Entwicklungen in Gemeinden und Regionen werden im Sinne von Anschubfinanzierungen unterstützt.