Richtlinien

Für den Kinder- und Jugendkredit des Kantons St.Gallen hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese geben Auskunft über die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge. Grundsätzlich werden Projekte zu Gunsten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0 bis 25 Jahren gefördert, welche die Stärkung der Lebenskompetenzen und den Schutz vor Gefahren erzielen sowie für die Rechte der Kinder und Jugendlichen sensibilisieren. Innovative Kinder- und Jugendprojekte sowie kinder- und jugendfreundliche Entwicklungen in Gemeinden und Regionen werden im Sinne von Anschubfinanzierungen unterstützt.